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Recht und Rechnung

Wettsteuer: die Erklärung der Rechnung – sind Wettgewinne steuerfrei?

Ein Satz, zwei Bezugsgrößen, vier Rechenwege – und die Frage, sind Wettgewinne steuerfrei, betrifft eine ganz andere Steuer.

Kurz gerechnet

Der Satz der Sportwettensteuer beträgt 5,3 % – bemessen auf den Einsatz abzüglich der Steuer selbst. Bei 10,00 € Einsatz sind das 0,50 € Steuer und 9,50 € effektiver Einsatz. Steuerschuldner ist der Veranstalter, nicht der Wettende.

Wettsteuer bei Sportwetten: der gesetzliche Satz

Sportwetten unterliegen in Deutschland der Sportwettensteuer. Geregelt ist sie im Rennwett- und Lotteriegesetz: § 16 RennwLottG bestimmt den Steuergegenstand, § 17 die Bemessungsgrundlage, § 18 den Satz von 5,3 Prozent, § 19 den Steuerschuldner und § 20 den Zeitpunkt der Entstehung. Das ist der vollständige Rahmen; alles, was auf Wettscheinen als Abzug erscheint, ist die Umsetzung dieser fünf Paragrafen durch den jeweiligen Anbieter.

Diese Erklärung trennt deshalb zwei Ebenen: die Steuer des Veranstalters auf den Wetteinsatz und die Einkommensteuer des Wettenden auf seine Gewinne. Zwei Punkte werden dabei regelmäßig vermischt. Erstens ist die Wettsteuer eine Steuer des Veranstalters, nicht des Spielers. Zweitens ist der Satz nicht auf den eingezahlten Betrag bezogen, sondern auf eine um die Steuer gekürzte Bemessungsgrundlage. Aus dem zweiten Punkt folgt der Unterschied zwischen den 5,3 Prozent des Gesetzes und den „5 Prozent“, die in der Praxis genannt werden.

Erklärung der Bemessungsgrundlage: 5,3 Prozent auf welchen Betrag?

§ 17 Absatz 1 Satz 1 RennwLottG lautet: „Die Sportwettensteuer bemisst sich nach dem geleisteten Wetteinsatz abzüglich der Sportwettensteuer.“ Die Steuer ist also aus ihrer eigenen Bemessungsgrundlage herauszurechnen. Rechnerisch heißt das: Bemessungsgrundlage = Einsatz ÷ 1,053.

10,00 € ÷ 1,053=9,50 €Bemessungsgrundlage

9,50 € × 0,053=0,50 €Steuer

0,50 € ÷ 10,00 €=5,03 %Belastung des gezahlten Einsatzes

Der Satz von 5,3 Prozent auf die gekürzte Grundlage entspricht damit rund 5,03 Prozent des tatsächlich gezahlten Einsatzes. Beide Zahlen sind richtig – sie beziehen sich auf verschiedene Größen. Wer eine Angabe prüfen will, achtet deshalb nicht auf die Prozentzahl allein, sondern auf den Betrag, auf den sie angewandt wird.

Damit ist die Erklärung der Bemessungsgrundlage abgeschlossen: ein Satz von 5,3 Prozent, angewandt auf einen um die Steuer gekürzten Betrag. Der Gesetzeswortlaut nennt außerdem, was zum Einsatz gehört: „Der geleistete Wetteinsatz umfasst sämtliche Aufwendungen des Wettenden zur Teilnahme an der Wette.“ Gebühren und Nebenkosten der Teilnahme sind damit Teil der Grundlage.

Sind Wettgewinne für Spieler steuerfrei?

Die Frage „sind Wettgewinne steuerfrei“ betrifft eine andere Steuer als die Sportwettensteuer: die Einkommensteuer des Wettenden. Nach der ganz überwiegenden Darstellung – darunter die eines Lohnsteuerhilfevereins – zählen Wettgewinne nicht zu den sieben Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes und sind deshalb einkommensteuerlich nicht erfasst. Für private Wettende bleiben Wettgewinne damit steuerfrei, und es gibt keine Erklärungspflicht für einen einzelnen Gewinn.

Die Frage, sind Wettgewinne steuerfrei, ist damit für den Regelfall beantwortet. Eine Grenze nennen dieselben Darstellungen ebenfalls: wer nicht als Freizeitbeschäftigung, sondern berufsmäßig wettet, kann in den Bereich steuerpflichtiger Einkünfte geraten. Wo genau diese Grenze liegt, ist hier nicht belegbar – zu dieser Abgrenzung liegt weder ein Urteil noch eine Verwaltungsanweisung vor, die auf dieser Seite zitiert werden könnte. Die Frage bleibt damit offen und ist im Einzelfall Sache einer steuerlichen Beratung.

Zinsen auf ein Guthaben sind davon unabhängig zu betrachten: sie sind Kapitalerträge und folgen deren eigenen Regeln, unabhängig davon, woher das Guthaben stammt.

Vier Beispielmodelle, wie die Steuer weitergegeben wird

Weil Steuerschuldner der Veranstalter ist, ist der Abzug beim Kunden eine vertragliche Entscheidung. In den Bedingungen der Anbieter finden sich dafür verschiedene Rechenwerke. Die folgenden vier sind als Modelle mit nachprüfbarer Formel dargestellt – sie sagen nichts darüber, wie ein bestimmter Anbieter heute abrechnet.

10,00 € Einsatz, Quote 2,50, Satz 5,3 Prozent
ModellRechenwegAbzugAuszahlungErgebnis
Beispielmodell ASteuer aus dem Einsatz herausgerechneteffektiver Einsatz = Einsatz ÷ (1 + 0,053); Auszahlung = effektiver Einsatz × Quote0,50 €23,74 €+13,74 €
Beispielmodell BSteueranteil von der Auszahlung abgezogenAuszahlung = Einsatz × Quote × (1 − 0,053)1,33 €23,68 €+13,68 €
Beispielmodell CAnbieter trägt die Steuer, kein Abzug für den KundenAuszahlung = Einsatz × Quote0,00 €25,00 €+15,00 €
Beispielmodell DÜbernahme nur unter einer Bedingung, hier ab Quote 2,00Bedingung erfüllt → wie C; sonst → wie B0,00 €25,00 €+15,00 €

Beispielmodell D rechnet hier mit einer angenommenen Mindestquote von 2,00; die Beispielquote 2,50 erfüllt die Bedingung. Die Schwelle ist eine Lehrannahme dieser Seite, keine Kondition eines Anbieters.

Warum die Modelle A und B nicht dasselbe ergeben

Modell A rechnet die Steuer aus dem Einsatz heraus (Einsatz ÷ 1,053) und multipliziert erst dann mit der Quote: 23,74 €. Modell B multipliziert zuerst und zieht danach 5,3 Prozent von der Bruttoauszahlung ab: 23,68 €. Der Unterschied von 0,82 € bei diesem Einsatz wächst mit der Quote, weil im zweiten Fall auch der Gewinnanteil in die Bezugsgröße eingeht.

Eine verbreitete Variante, die den Vergleich umkehrt

Neben der Divisorform aus Modell A findet sich die Faktorform „Einsatz × (1 − 0,053) × Quote“. Sie ergibt 23,67 € und ist algebraisch identisch mit Modell B. Die oft gehörte Regel, eine Einsatzbesteuerung sei für den Kunden immer günstiger als eine Gewinnbesteuerung, gilt deshalb nur für die Divisorform. Eine pauschale Aussage „minus 5 Prozent“ trägt in keiner der beiden Richtungen.

Was diese Seite nicht leistet

Diese Rechenwege sind eine Darstellung des Gesetzes und seiner arithmetischen Folgen, keine Steuerberatung und keine Aussage über die Konditionen eines einzelnen Anbieters. Welches Modell für ein Konto gilt, steht in den Bedingungen des Anbieters und auf dem Wettschein.

Was ein zurückgezahlter Einsatz bewirkt

§ 17 Absatz 2 RennwLottG regelt den Fall, dass ein Einsatz zurückgezahlt oder verrechnet wird: weil das Ergebnis des Sportereignisses für ungültig erklärt wird, weil das Ereignis nicht stattfindet oder weil ein Teilnehmer nicht teilnimmt. Dieser Einsatz mindert die Bemessungsgrundlage im Anmeldungszeitraum der Rückzahlung.

Praktisch heißt das: ein abgesagtes Spiel führt nicht dazu, dass ein bereits berechneter Abzug beim Kunden hängen bleibt. Die Steuer folgt dem Einsatz, und ein zurückgenommener Einsatz nimmt die Steuer mit. Wie der Anbieter das auf dem Konto darstellt – Storno, Gutschrift oder Korrektur – ist eine Frage seiner Abläufe, nicht des Gesetzes.

Nicht verwechseln: virtuelle Automatensteuer

Im selben Gesetz steht eine zweite Steuer mit demselben Satz. Die §§ 36 ff. RennwLottG betreffen virtuelle Automatenspiele, ebenfalls mit 5,3 Prozent. Weil die Zahl gleich ist, werden beide Steuern in Zusammenfassungen häufig vertauscht; der Unterschied ist der Steuergegenstand, nicht der Satz.

Die Wettsteuer bei Sportwetten und die Steuer auf virtuelle Automatenspiele sind also zwei getrennte Tatbestände mit zufällig identischem Satz. Für eine Seite, die ausschließlich Sportwetten rechnet, ist damit nur der erste Block einschlägig: §§ 16 bis 20 RennwLottG. Eine Angabe zur Automatensteuer sagt über die Wettsteuer bei Sportwetten nichts aus, auch wenn die Prozentzahl identisch ist.

Quellen zum Nachlesen

Die Paragrafen sind in der Fassung des Rennwett- und Lotteriegesetzes 2021 verlinkt. Zitate auf dieser Seite stammen wörtlich aus dieser Quelle; die Rechenbeispiele sind daraus abgeleitet und im Text vollständig nachvollziehbar.

Häufige Fragen

Sind Wettgewinne in Deutschland steuerfrei?

Für private Wettende lautet die verbreitete Darstellung: ja. Gewinne aus Sportwetten zählen nicht zu den sieben Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes und werden deshalb einkommensteuerlich nicht erfasst. Anders kann der Fall liegen, wenn das Wetten berufsmäßig betrieben wird; für diese Abgrenzung liegt hier keine Quelle aus Finanzverwaltung oder Rechtsprechung vor.

Wer zahlt die Wettsteuer – Anbieter oder Spieler?

Steuerschuldner ist nach § 19 RennwLottG der Veranstalter der Sportwette. Ein Abzug auf dem Wettschein ist deshalb keine Steuerzahlung des Kunden, sondern eine vertragliche Weitergabe der Kosten. Ob und wie ein Anbieter sie weitergibt, steht in seinen Bedingungen.

Wie hoch ist die Wettsteuer genau?

Der Satz beträgt 5,3 Prozent. Bemessungsgrundlage ist nach § 17 Absatz 1 RennwLottG der geleistete Wetteinsatz abzüglich der Steuer selbst, also Einsatz geteilt durch 1,053. Wirtschaftlich entspricht das rund 5,03 Prozent des gezahlten Einsatzes – daher stammt die verbreitete Angabe „5 Prozent“.

Wann entsteht die Steuer?

Mit der Leistung des Wetteinsatzes, also beim Platzieren der Wette (§ 20 RennwLottG). Ob die Wette später gewinnt oder verliert, ändert daran nichts. Das ist der Grund, warum manche Anbieter den Abzug schon auf dem Wettschein zeigen und nicht erst bei der Auszahlung.

Was passiert, wenn ein Spiel abgesagt wird?

Wird ein Wetteinsatz zurückgezahlt oder verrechnet, weil das Ergebnis für ungültig erklärt wird, das Sportereignis nicht stattfindet oder ein Teilnehmer nicht teilnimmt, mindert dieser Einsatz nach § 17 Absatz 2 RennwLottG die Bemessungsgrundlage im Anmeldungszeitraum der Rückzahlung. Für den Kunden bedeutet das: der Abzug auf einen zurückgezahlten Einsatz bleibt nicht bestehen.

Ist die Wettsteuer dasselbe wie die Steuer auf virtuelle Automatenspiele?

Nein. Beide Sätze lauten 5,3 Prozent, der Steuergegenstand unterscheidet sich aber: die Sportwettensteuer steht in den §§ 16 bis 20 RennwLottG, die virtuelle Automatensteuer in den §§ 36 ff. desselben Gesetzes. Eine Aussage über Sportwetten lässt sich aus der Automatensteuer nicht ableiten.

Warum fällt die Auszahlung bei gleicher Quote unterschiedlich aus?

Weil der Zeitpunkt und die Bezugsgröße des Abzugs variieren. Bei 10 € auf eine Quote von 2,50 sind es je Modell 23,74 €, 23,68 € oder 25,00 €. Der gesetzliche Satz ist überall gleich; unterschiedlich ist nur, ob er auf den Einsatz oder auf die Bruttoauszahlung angewandt und ob er überhaupt weitergegeben wird.

Wird die Wettsteuer auf den Bonus berechnet?

Die Bemessungsgrundlage ist der geleistete Wetteinsatz, und der umfasst nach dem Gesetzeswortlaut sämtliche Aufwendungen des Wettenden zur Teilnahme an der Wette. Wie ein Anbieter Guthaben aus einem Bonus in dieser Rechnung behandelt, ergibt sich aus seinen Bedingungen und nicht aus dem Steuerrecht.